Thema Grundsteuer-Neubewertung nimmt aktuell stark an Fahrt auf. Es besteht jetzt Handlungsbedarf für jeden Grundbesitzer!
Kurz und knapp
Seit dem 1. Januar 2022 gelten geänderte Regeln, wonach alle Grundstücke (ob bebaut oder nicht) neu zu bewerten sind.
Ab Mitte des Jahres sind die Erklärungen abzugeben, wobei Sie als Grundbesitzer im Vorhinein bereits die dafür benötigten Informationen zusammentragen können, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 entweder eigenständig über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden oder Sie greifen auf unseren dhmp Grundsteuer-Service zurück. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 zu zahlen.
Softwarelösung für Mandanten
Um den Datenaustausch im Kontext der Grundsteuerreform zu vereinfachen, stellen wir unseren Mandanten eine Softwarelösung zur Verfügung, in der Sie die erforderlichen Informationen eintragen können. Auf Basis der von Ihnen vorerfassten Daten plausibilisieren wir die Erklärung und übermitteln diese an die zuständige Behörde. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.
dhmp Grundsteuer-Service
Detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform, zum dhmp Grundsteuer-Service inkl. Online-Auftragsformular finden Sie im Bereich Top Themen, um einfach und sicher Ihre Grundsteuererklärung(en) zu erstellen. Bei Rechtsfragen oder bei Fragen zum Umgang mit der Software stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.
Termin vereinbaren? Gerne können Sie uns zum Thema Grundsteuerreform ansprechen.
TOP THEMEN – dhmp Grundsteuer-Service
MERKBLATT HERUNTERLADEN
Steuer-Onlineplattform ELSTER
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.