Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).
Seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss zu bezahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Ab 2022 gilt dies auch für Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die vor dem 01. Januar 2019 abgeschossen wurden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
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