Bereits seit einigen Jahren hat das Thema Nachhaltgkeit die Unternehmensberichterstattung erreicht. Allerdings haben bisher vor allem sehr große Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte erstellt.

Unabhängig davon, ob diese gesetzlich verpflichtet sind oder freiwillig entsprechende Berichterstattungsstandards anwenden, wie z. B. die der Global Reporting Initiative (GRI) oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), geht es bei Nachhaltigkeitsberichten vor allem um die drei klassischen ESG-Bereiche: Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance).

Auch die künftig verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainabiltiy Reporting Directive, CSRD) umfasst – zum Teil sehr weitreichende – Angaben aus diesen drei Bereichen.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die CSRD konkretisieren und auch die Pflichten aus der EU-Taxonomie-Verordnung enthalten, bestehen aus Standards aus diesen drei Themenbereichen.

Neben Angaben zur Strategie und Zielen zu einzelnen Bereichen oder Angaben, sind in der Regel konkrete Key Performance Indicators (KPIs), wie die Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Lieferkette (sog. Scope-3-Emissionen) oder die Gehaltsunterschiede zwischen Mann und Frau (sog. gender pay gap) anzugeben.

Und wieder ein Schwung unnötiger Bürokratie?!

Sicher, die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt für viele Unternehmen eine große Hürde dar. Sie ist jedoch ein wichtiges Puzzleteil im Rahmen des European Green Deal, das Kapitalgeber wie Investoren oder Banken befähigen soll, Kapital in nachhaltigere Engagements zu lenken und somit den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft wesentlich zu gestalten (sog. Lenkungswirkung).

Da wundert es auch nicht, dass mit der CSRD die Nachhaltigkeitsberichterstattung der klassischen Finanzberichterstattung – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht – gleichwertig gegenübergestellt wird.

Was ändert sich noch mit der CSRD und den ESRS?
Dies erfahren Sie in unserem nächsten Blog-Beitrag Teil 3.

Sie wissen nicht, ob Sie in den Anwendungsbereich CSRD fallen?
Lesen Sie dazu unseren Blog-Beitrag Teil 1:

Teil 1: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt. Sind Sie betroffen?

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Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Quelle

dhmp
25.04.2023

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Lesedauer vor 2 Jahren veröffentlicht

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