Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainabiltiy Reporting Directive, CSRD) gestaltet die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend neu.

Die wichtigsten Neuerungen umfassen:

1. die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weite Teile des Mittelstands – lesen Sie hierzu den Blog-Beitrag Teil 1, 

Teil 1: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt….

2. die Verortung des Nachhaltigkeitsberichts im Lageberichts (als sog. Nachhaltigkeitserklärung),

3. die deutliche Ausweitung der inhaltlichen Anforderungen in Form der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Notwendige Angaben betreffen die klassischen ESG-Themenbereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance),

4. die Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichte – zunächst mit „begrenzter Sicherheit“, später mit „hinreichender Sicherheit“ sowie

5. die Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts im sog. ESEF-Format (European Single Electronic Format) verbunden mit einer technischen Markierung (sog. Tagging) der Angaben.

Die größte Herausforderung stellt dabei wohl die Etablierung eines Nachhaltigkeitsberichtswesens dar, um den Anforderungen der ESRS zu genügen.

Bestandteile dieses Berichtswesens sind nicht nur die entsprechenden Systeme zur Erhebung und Verarbeitung der Daten und Informationen, sondern auch die Durchführung von unternehmensindividuellen Due Diligences und Wesentlichkeitsanalysen.

Mit der Ausweitung der inhaltlichen Anforderungen wird außerdem die Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung auch auf große Kapitalgesellschaften verbunden sein.
Was es damit auf sich hat, erfahren Sie im nachfolgenden Blog-Beitrag Teil 4.

dhmp Leistungsspektrum:

Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Quelle

dhmp
02.01.2023

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Lesedauer vor 2 Jahren veröffentlicht

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