Es ist wieder so weit – die nächste Runde unserer „HR Kitchen Talks“ steht an, wozu wir herzlich einladen!

Wir lüften dieses ma(h)l für euch am 20.05.2025 in unserer Kanzleiküche die größten Mythen rund um das Thema Krankheit im Arbeitsverhältnis – ein Dauerbrenner mit vielen rechtlichen Herausforderungen, der nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern auch weit mehr als die Entgeltfortzahlung.

Was wir euch diesmal servieren:

Die Vorspeise: Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung leicht verdaulich: Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor und wann besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung? Hat der Mitarbeitende tatsächlich immer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen? Und muss der Arbeitgeber dem gelben Schein des Mitarbeitenden immer glauben? Es wartet eine vielfältige Vorspeisenplatte.

Der Hauptgang: Wenn der Mitarbeitende öfter im Krankenstand oder Urlaub ist als am Arbeitsplatz – Wann kann krankheitsbedingt gekündigt werden? Welche Hürden müssen Arbeitgeber hierbei beachten?

Das Dessert oder der Kirschkern im Kuchen: Zum Abschluss des Essens gibt es nochmal ein besonderes Urteilshäppchen, an dem man sich die Zähne ausbeißen kann, wenn man es nicht kennt.

Networking in der Küche: Nutzt wie immer unsere Runde zum Austausch mit anderen Personaler*innen und Geschäftsführenden. Wer weiß, vielleicht findet ihr hier neue Impulse und Ideen für eure Arbeit.

Wir würden uns sehr darüber freuen, euch bei unserer nächsten Veranstaltung am 20.05.2025 um 17:00 Uhr in unserer Kanzlei-Küche begrüßen zu dürfen.

Die Teilnahme an unserer Veranstaltung ist selbstverständlich kostenfrei.

Nichts anbrennen lassen! Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, da unsere Küche nur über eine vorgegebene Anzahl an Plätzen verfügt. Es gilt deshalb: First come – first served. Über eure Anmeldung bis zum 13.05.2025 freuen wir uns.

Zur Anmeldung

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Lesedauer vor 6 Tagen veröffentlicht

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