Bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Arbeitslohn eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Viele Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits genutzt, um ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.

Doch welche Optionen gibt es ab 2025, um weiterhin steuer- und abgabenfreie Gehaltsextras zu bieten? Hier sind einige attraktive Alternativen:

  • 50-Euro-Sachbezüge: Monatliche Sachzuwendungen, die ohne Abzüge bei den Mitarbeitenden ankommen.
  • Übernahme von Internetkosten: Eine gefragte Option, besonders im Home-Office.
  • Erstattung von Fahrtkosten: Beteiligung an den Fahrtkosten zur Arbeit.
  • Zuschüsse zu den Kita-Gebühren: Eine wertvolle Unterstützung für Familien.
  • Jobrad-Leasing: Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende, ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei möglich.
  • Ausgabe von Restaurant-Schecks: Essensgutscheine als steuerfreies Extra für Verpflegung.
  • Erholungsbeihilfe: Finanzielle Unterstützung für Erholungsmaßnahmen der Mitarbeitenden und deren Familien.

Diese und weitere Maßnahmen bieten Arbeitgebern auch ab 2025 viele Möglichkeiten, Mitarbeitende steuerlich begünstigt zu unterstützen.

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