Zum Jahresbeginn 2025 treten einige Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kraft. Hier sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
    Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 EUR pro Stunde.
  • Anhebung der Minijob-Grenze
    Die Verdienstgrenze für Minijobs wird auf 556 EUR pro Monat erhöht. Damit beginnt der Übergangsbereich (Gleitzone) künftig bei einem Verdienst von 556,01 EUR bis weiterhin 2.000 EUR. Arbeitnehmer in diesem Bereich profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Pflegeversicherung: Berücksichtigung der Kinderanzahl
    Auf der Verdienstabrechnung wird zukünftig die Anzahl der für die Pflegeversicherung zu berücksichtigenden Kinder ausgewiesen. Dies dient der besseren Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abzüge.
  • Verpflichtende Abfrage der Versicherungsnummer
    Bei der Anmeldung von Mitarbeitern ist ab sofort die Abfrage der Versicherungsnummer verpflichtend. Daher werden die bisher optionalen Angaben zu Geburtsort und Geburtsland nun zu Pflichtangaben.
  • Erhöhung der Mindestreichweite für Hybridfahrzeuge
    Die Mindestreichweite für steuerlich begünstigte Hybridfahrzeuge wird von 60 km auf 80 km erhöht.
  • Ergänzung bei der Abfrage e-AU
    Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU) wurde um die Möglichkeit ergänzt, Informationen zu Krankenhausaufenthalten und stationären Aufnahmen in Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtungen abzurufen.

Bei Fragen oder Unsicherheiten zu den neuen Regelungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.