Derzeit erhalten Unternehmen Schreiben von einem Rechtsanwalt, in dem sie außergerichtlich zur Begleichung von immateriellen Schadenersatzansprüchen in vierstelliger Höhe bewegt werden sollen. Die Forderung begründet sich auf einer provozierten Verletzung von Betroffenenrechten.
Die Vorgehensweise ist dabei äußerst systematisch und gleichgeartet.
Im Prinzip wird in beiden Fällen nach einem zweistufigen Konzept vorgegangen, um die genannten Schadenersatzansprüche zu provozieren.
Auf der STUFE 1 sammelt die Person Nachweise, dass ihre personenbezogenen Daten im Unternehmen gespeichert bzw. verarbeitet werden.
Auf der STUFE 2 werden durch Auskunftsersuchen die Prozesse im Unternehmen zur Erfüllung von Betroffenenrechten „getestet“.
Sollten Prozessschwächen bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten erkennbar sein, werden diese konsequent ausgenutzt und darauf basierend über den Rechtsanwalt Forderungen geltend gemacht.
Jeder Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung kann zu einem Anspruch auf Ersatz des materiellen und/oder immateriellen Schadens führen. Um sich von der Schadenersatzpflicht befreien zu können, muss Ihr Unternehmen nachweisen können, dass es für den Schadensumstand nicht verantwortlich ist.
Sollte Ihr Unternehmen ein solches Anwaltsschreiben erhalten, müssen Sie unbedingt reagieren und das Bestehen des Anspruchs sachlich begründet bestreiten.
Grundsätzlich ist es unumgänglich, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden und alle Aktionen ausreichend dokumentiert werden.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, sorgfältig und umsichtig mit Betroffenenanfragen umzugehen und die notwendigen Prozessschritte einzuhalten.
Wir können Sie bei der Einführung, Überprüfung und Anpassung der notwendigen Prozesse unterstützen.
Immaterielle Schadenersatzansprüche
dhmp Datenschutz
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