Kurz und Knapp: Jetzt von steuerlichen Änderungen und Entlastungen profitieren.
Jahressteuergesetz 2022 – aktuelle Neuregelungen
Die Regierung hat das jährliche Steuerpaket geschnürt, jedoch ist es noch lange nicht verkündet, aber über einige Passagen möchten wir Sie informieren, damit Sie im nächsten Jahr Steuern sparen.
Erbschafts- und Schenkungssteuer:
Ab 2023 wird das Vererben und Verschenken von Immobilien deutlich teurer. Die geltenden Werte der Immobilien zur Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird angehoben.
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Photovoltaikanlagen – Nullsteuersatz:
Innerhalb der letzten Monate sind die Energiepreise explodiert. Aber nicht nur der Preis für Gas hat sich vervielfacht – auch Strom ist weitaus teurer geworden. Letzteres sorgt für ein starkes Interesse an Photovoltaikanlagen.
Ab 2023 greifen die Neuregelungen wie höhere Vergütungssätze und ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer.
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Inflationsausgleichsprämie: Das müssen Sie jetzt wissen!
Als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung wurde die sogenannte Inflationsausgleichsprämie eingeführt, die nun seit dem 26. Oktober bis 31. Dezember 2024 genutzt werden kann.
Die Prämie ermöglicht es, dass Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei bis zu 3.000 Euro erhalten. Mit der Prämie will der Bund Millionen Arbeitnehmer entlasten.
Informieren Sie sich über die Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Inflationsausgleichsprämie.
Jetzt bis zu 3.000 Euro steuerfrei!
Bei Fragen können Sie sich gerne unter der o. g. E-Mail an uns wenden.
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