Bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Arbeitslohn eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Viele Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits genutzt, um ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.
Doch welche Optionen gibt es ab 2025, um weiterhin steuer- und abgabenfreie Gehaltsextras zu bieten? Hier sind einige attraktive Alternativen:
- 50-Euro-Sachbezüge: Monatliche Sachzuwendungen, die ohne Abzüge bei den Mitarbeitenden ankommen.
- Übernahme von Internetkosten: Eine gefragte Option, besonders im Home-Office.
- Erstattung von Fahrtkosten: Beteiligung an den Fahrtkosten zur Arbeit.
- Zuschüsse zu den Kita-Gebühren: Eine wertvolle Unterstützung für Familien.
- Jobrad-Leasing: Fahrrad-Leasing für Mitarbeitende, ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei möglich.
- Ausgabe von Restaurant-Schecks: Essensgutscheine als steuerfreies Extra für Verpflegung.
- Erholungsbeihilfe: Finanzielle Unterstützung für Erholungsmaßnahmen der Mitarbeitenden und deren Familien.
Diese und weitere Maßnahmen bieten Arbeitgebern auch ab 2025 viele Möglichkeiten, Mitarbeitende steuerlich begünstigt zu unterstützen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine rechtssichere und individuelle Lösung für Ihr Unternehmen suchen.