Was auf Eigentümer zukommt! Die neuen Bewertungsregeln machen ab Januar 2023 das Erben und das Beschenktwerden teurer.

Neubewertung von Grundvermögen in Erb- und Schenkungsfällen

Wir möchten Sie vorsorglich auf eine anstehende Gesetzesänderung hinweisen, die erhebliche (nachteilige) Änderungen bei der Bewertung von Grundvermögen in Erb- und Schenkungsfällen mit sich bringen wird.

Der Entwurf des Jahressteuergesetztes 2022 (BT-Drucksache vom 16.09.22) sieht Änderungen von Berechnungsgrößen im Sach- und Ertragswertverfahren vor.

Hierdurch kann es zu erheblich höheren Bewertungen für Grundstücke im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer kommen, wodurch eine deutliche Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungsteuer ab Januar 2023 entsteht.

Das Gesetz ist zwar noch nicht beschlossen und befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, dennoch ist zu überlegen, ob anstehende Grundstücksübertragungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge bereits in das Jahr 2022 vorgezogen werden können bzw. sollen, um noch von der aktuell gültigen (günstigeren) Bewertung zu „profitieren“, sofern nicht ein ohnehin höherer Vergleichswert zum Ansatz kommt.

dhmp unterstützt Sie bei Grundstücksübertragungen in 2022

Wer ein Eigenheim oder Mietshaus besitzt, muss wahrscheinlich noch schnell bis zum Jahresende handeln. Bitte lassen Sie uns rechtzeitig wissen, falls Sie noch in 2022 Grundstücksübertragungen in Erwägung ziehen.

Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

aktuelle Neuregelungen 2022/2023

Bei Fragen können Sie sich  auch gerne unter der o. g. E-Mail an uns wenden und einen persönlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Alle Angaben in dieser Information haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Quelle

dhmp
24.10.2022

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Lesedauer vor 2 Jahren veröffentlicht

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