Überblick über wichtigsten steuerlichen Aspekte Ihrer eigenen Photovoltaikanlage
Anschaffung Ihrer privaten Photovoltaikanlage ab 2023
Für die Lieferung und Installation kleiner Photovoltaikanlagen soll ab 2023 ein sog. Nullsteuersatz gelten. Das zugrundeliegende Jahressteuergesetz 2022 ist zwar noch nicht verabschiedet, aber wenn Sie den Erwerb einer Anlage noch im Jahr 2022 planen, sollten Sie die Neuerungen und Vorteile jetzt schon kennen.
Was war bisher steuerlich zu beachten?
Bisher konnten Sie sich als Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer von 19 % aus dem Kaufpreis nur dann als Vorsteuer erstatten lassen, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben. Dann waren Sie aber mindestens fünf Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden und mussten entsprechend Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Was bedeutet der Nullsteuersatz jetzt für Sie?
Nullsteuersatz bedeutet nun, dass Ihnen der Lieferant bzw. Installateur der Anlage keine Steuer in Rechnung stellt, so dass es für Sie auch keines Vorsteuerabzugs und keiner Option zur Regelbesteuerung mehr bedarf. Die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen sollen ebenfalls einkommensteuerfrei werden – und zwar unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms.
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Beachten Sie auch die einkommenssteuerlichen Änderungen
Neu eingeführt werden soll eine Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt. Bei einer Solaranlage auf Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze für eine Ertragssteuerbefreiung bei einer Bruttonennleistung von 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Förderung von Photovoltaikanlagen ab 2023
Wichtige Informationen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und zur Inflationsausgleichprämie
aktuelle Neuregelungen 2022/2023
Bei Fragen können Sie sich auch gerne unter der o. g. E-Mail an uns wenden und einen persönlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
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