Vor allem kleinere Gehaltserhöhungen rechnen sich in der Regel nicht. Das Problem: „Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter eine 100-Euro-Gehaltserhöhung bietet, dann muss der Arbeitgeber 120 Euro zahlen und beim Arbeitnehmer kommen nur 50 Euro an“, erklärt Dennis Meurer von Investwerk gegenüber dem Portal cio.de. Die restlichen 70 Euro gingen an den Staat. Aus diesem Grund ist ein erhöhter Bruttolohn nicht unbedingt das Beste, was einem Mitarbeiter passieren kann.
So kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter unterstützen
Es gibt jedoch auch Alternativen, die sich für beide Seiten rechnen. Denn auf andere materielle oder immaterielle Leistungen fallen in der Regel keine oder nur wenige Steuern an. Hier sind der Phantasie von Unternehmen und Mitarbeitern nur wenige Grenzen gesetzt.
So können neben diverser Sachzuwendungen wie Dienstwagen, Gutscheinen oder Kommunikationsgeräte auch immaterielle Dienstleistungen wie Personalrabatte, Mitarbeiterdarlehen oder Fahrtkostenübernahmen ausgehandelt werden. Besonders beliebt sind Angebote in den Bereichen Gesundheit und Familie. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Krankenzusatzversicherungen, eine Unterstützung bei der Altersvorsorge oder Kindergartenzuschüsse.
Ein weiter Vorteil: Durch derartige Benefits kann die Mitarbeiterbindung des Unternehmens gesichert und die eigene Position im Wettbewerb um Fachkräfte gestärkt werden.
Google geht mit gutem Beispiel voran
Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist Google. Neben diversen finanziellen Anreizen stellt der Internetgigant seinen Mitarbeitern Ärzte, Fitnesscenter, Waschsalons, einen Autowaschservice, eine Bibliothek oder einen Masseur zur Verfügung. Für Familien wird auch eine Kindertagesstätte angeboten. Der außerordentliche Erfolg von Google zeigt, wie eine gute Zusammenarbeit von Mitarbeitern und Unternehmen funktionieren kann.
Es gibt jedoch auch Grenzen
So kann ein Unternehmen einem Mitarbeiter beispielsweise maximal 528 Euro pro Jahr in Form von Gutscheinen steuerfrei zukommen lassen. „Wir empfehlen, mit einem professionellen Dienstleister zusammenzuarbeiten“, sagt Markus Baier, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei Ehrl Helmensdorfer Baier EHB in einem Beitrag von Edenred. So könnten mögliche Risiken von Nachzahlungen vermieden werden.