Die europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) sind der wesentliche Bestandteil der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sind in der Form ein weltweites Alleinstellungsmerkmal der Europäischen Union. Entwickelt wurden die ESRS durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die die EU-Kommission in Sachen Unternehmensberichterstattung unterstützt und berät.
Die ESRS bestehen aus insgesamt 12 Standards: zwei übergreifende Standards sowie zehn Themen-Standards, wobei fünf auf den Bereich Umwelt (Environment), vier auf den Bereich Soziales (Social) und ein Standard auf den Bereich Unternehmensführung (Governance) entfallen. Die übergreifenden Standards regeln Themen wie das grundsätzliche Berichtsformat oder Grundsätze wie die doppelte Wesentlichkeit.
Die fünf Umwelt-Standards beschäftigen sich nicht nur mit dem Ausstoß von Treibhausgasen:
- Klimawandel
- Umweltverschmutzung
- Wasser- und Meeresresourcen
- Biologische Vielfalt und Ökosysteme
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Sozial-Standards thematisieren das Folgende:
- Arbeitskräfte des Unternehmens
- Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- Betroffene Gemeinschaften
- Verbraucher und Endverbraucher
Der Governance-Standard beschäftigt sich mit der Unternehmensführung.
Zu den einzelnen Bereichen werden Angaben zur Governance, dem Zusammenspiel zur Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell, dem Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (sog. IRO-Management), was die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte und die zugehörigen Konzepte und Maßnahmen einschließt, sowie letztlich zu den Zielen und Kennzahlen gefordert. Dabei sind die Konzepte, Maßnahmen und Ziele zentral und werden als „PAT“ bezeichnet (Policies, Actions and Targets). Beispiele für Kennzahlen sind die Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Lieferkette (sog. Scope-3-Emissionen) oder die Gehaltsunterschiede zwischen Mann und Frau (sog. gender pay gap).
Insgesamt umfassen die ESRS über 1.100 Datenpunkte. Damit Unternehmen nicht all diese Daten erheben müssen, gibt es das zentrale Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Was das genau bedeutet, beleuchten wir in Teil 7 des Blogs. Dort geht es um die allgemeinen Anforderungen und Angaben der ESRS 1 und 2, die den Rahmen für eine transparente und standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD setzen.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung
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