Zudem wurde die Neustarthilfe erweitert und verbessert:
Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal € 4.500,00 für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu € 18.000,00 für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.
Die Überbrückungshilfe III Plus kann auch weiterhin nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Neustarthilfe Plus kann zunächst nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden.
Die Antragsfrist für beide Programme endet am 31. Oktober 2021.
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Bei Fragen zu den Änderungen können Sie sich auch gerne jederzeit unter der o. g. E-Mail an uns wenden.