Die IHK Nordschwarzwald und die dhmp Arbeitsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH möchten Sie gerne auf einer gemeinsamen Veranstaltung über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren, das am 02.06.2023 verabschiedet wurde und am 02.07.2023 in Kraft getreten ist.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind deshalb seit dem 02.07.2023 verpflichtet, einen sicheren Meldekanal einzurichten und zu betreiben. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 249 wird diese Verpflichtung ab dem 17.12.2023 treffen. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderung kann insbesondere für mittelständische Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung eine große Herausforderung darstellen. Die Einrichtung und der Betrieb einer Meldestelle erfordern einen erheblichen (Zeit-)aufwand. Darüber hinaus können Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz mit Geldstrafen von bis zu EUR 50.000 geahndet werden.
Die Teilnahme an unserer Veranstaltung ist sowohl vor Ort als auch Online möglich.
Anmeldung bitte bis spätestens 11. September 2023